Erbrecht

Bei Erbverträgen, Erbanteilsübertragungen, Erbschaftsausschlagungen, Pflichtteilsverzichten sowie Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Notars vor.

Sehr häufig beurkunden wir auch Testamente. Sie kann man zwar auch privatschriftlich – also eigenhändig – errichten; eine rechtliche Beratung ist jedoch dringend zu empfehlen. Denn erfahrungsgemäß sind privatschriftliche Testamente häufig Anlass für spätere Streitigkeiten. Denn sie sind immer wieder unklar und mehrdeutig formuliert und benutzen nicht die erbrechtliche Fachsprache. Die Praxis zeigt, dass es für den juristischen Laien nahezu unmöglich ist, ein Testament so zu verfassen, dass es später keine Auslegungsfragen und Probleme aufwirft.
Ein weiterer Vorteil des notariellen Testaments ist, dass man sich beim späteren Erbfall in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein spart und das Testament beim Ableben in jedem Fall gefunden wird, weil es beim Zentralen Testamentsregister in Berlin registriert und in die amtliche Verwahrung genommen wird.

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