Immobilienrecht

Als Ihre Notare übernehmen wir für sie Vorbereitung, Beurkundung und Vollzug von allen Verträgen, die mit Grundbesitz zu tun haben. Unter Grundbesitz versteht man Grundstücke mit oder ohne aufstehendem Gebäude, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte.

Notariell beurkundungspflichtig sind dabei alle Arten von Verträgen, die mit Grundbesitz zu tun haben, also Kaufverträge, Überlassungs- und Schenkungsverträge oder Tauschverträge. Als Notare kümmern wir uns hier um die Vertragsgestaltung und Beurkundung des Kaufvertrages sowie um notwendige Unterlagen für den Vollzug. Wir informieren über die Fälligkeit des Kaufpreises und überwachen die Eigentumsumschreibung. Alles zu ihrer Sicherheit. In aller Regel übernehmen wir auch die Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld und sorgen für die rechtzeitige Eintragung im Grundbuch.

Auch bei der Begründung von Wohnungseigentum begleiten wir Sie, ebenso bei Bestellung von Grundschulden zur Kreditsicherung sowie bei Bestellung von sonstigen Rechten an Grundstücken, wie z. B. Wohnungsrechte, Dienstbarkeiten (Leitungs- und Wegerechte).

Ausführliche Informationen zu Notar und Immobilienrecht erhalten sie hier.