Als
Ihre Notare übernehmen wir
für sie Vorbereitung,
Beurkundung und Vollzug von
allen Verträgen, die mit
Grundbesitz zu tun haben.
Unter Grundbesitz versteht
man Grundstücke mit oder
ohne aufstehendem Gebäude,
Eigentumswohnungen und
Erbbaurechte.
Notariell
beurkundungspflichtig sind
dabei alle Arten von
Verträgen, die mit
Grundbesitz zu tun haben,
also Kaufverträge,
Überlassungs- und
Schenkungsverträge oder
Tauschverträge. Als Notare
kümmern wir uns hier um die
Vertragsgestaltung und
Beurkundung des
Kaufvertrages sowie um
notwendige Unterlagen für
den Vollzug. Wir informieren
über die Fälligkeit des
Kaufpreises und überwachen
die Eigentumsumschreibung.
Alles zu ihrer Sicherheit.
In aller Regel übernehmen
wir auch die Beurkundung der
Finanzierungsgrundschuld und
sorgen für die rechtzeitige
Eintragung im Grundbuch.
Auch bei der Begründung von
Wohnungseigentum begleiten
wir Sie, ebenso bei
Bestellung von Grundschulden
zur Kreditsicherung sowie
bei Bestellung von sonstigen
Rechten an Grundstücken, wie
z. B. Wohnungsrechte,
Dienstbarkeiten (Leitungs-
und Wegerechte).
Ausführliche Informationen zu Notar
und Immobilienrecht erhalten sie
hier.