Kompetent - sicher - neutral.

Beurkundungen auch in englischer und spanischer Sprache.

Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.

Als Träger eines öffentlichen Amtes sind wir als Notare neutral und unabhängig. Deshalb vertreten wir nicht die Interessen einer Partei, sondern beraten alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.

Wir sind maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Experte sind wir insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
  • Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
  • Testamente und Erbverträge
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
  • Vollmachten aller Art
  • insbesondere Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen